
Es ist schwer einen geliebten Menschen loslassen zu müssen – sei es ein Mensch aus der Verwandtschaft oder dem Freundeskreis. Wenn jemand ganz unerwartet verstirbt, dann ist oft tiefe Verzweiflung und Trauer da.
Manche empfinden den Tod eines nahen Menschen aber auch wie eine Erlösung, – nach langer und schwerer Krankheit zum Beispiel, wenn dann Vater oder Mutter, der eigene Ehepartner oder auch eine gute Freundin nach langem Leiden friedlich einschlafen kann.
So unterschiedlich wir auch immer den Tod und das Sterben erleben, der Tod macht schweigsam und sprachlos. Die Lücke, die der Verstorbene in der Seele hinterlassen hat, ist nicht geschlossen und Trauer umgibt seitdem das Leben wie eine dunkle und undurchdringliche Dämmerung.
Es kann nichts heilen, wenn wir nicht neue Hoffnung finden, die uns auch in unserem Schmerz noch hält. Was wir brauchen, das sind Worte, die über die scheinbar endgültige Grenze des Todes hinweg tragen.
Im Trauergottesdienst finden wir zunächst einen Ort, um zur Ruhe zu kommen. Durch Gebet, Worte der Bibel und auch durch Musik öffnet sich ein Raum für die Gefühle. Gemeinsam erinnern wir uns an den Menschen, der oder die verstorben ist. Die Trauerfeier kann in einer (evangelischen) Kirche stattfinden, in einer Friedhofshalle oder auch direkt am Grab.
“Siehe ich bin bei euch aller Tage bis an der Welt Ende” – so sagt Jesus. In Gottes Nähe finden wir Trost. Wir dürfen darauf vertrauen, dass wir nicht allein sind.
Es ist unsere christliche Hoffnung, dass das Leben nicht mit dem Tod endet, sondern am Ziel die Gemeinschaft mit Gott steht. Dann wird Gott alle Tränen abwischen von unseren Augen. Er schenkt uns Erbarmen und in seinem Frieden dürfen wir ruhen. So kann die Trauerfeier auch Halt geben und Zuversicht schenken.
Hinweise zur Organisation
Wenn jemand aus ihrem Umfeld verstorben ist, wenden Sie sich bitte zunächst an ein Bestattungsunternehmen. In Rücksprache mit dem zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin wird dann Ort und Uhrzeit der Trauerfeier vereinbart. Ein Trauergespräch bietet dann die Gelegenheit, über das Leben dieses Menschen ins Gespräch zu kommen. In diesem Rahmen wird auch besprochen, wie die Trauerfeier gestaltet sein soll. Als Seelsorgerinnen und Seelsorger unterstehen wir der Schweigepflicht.



